Informationen und Hinweise
Auf dieser Seite erhalten Akteur*innen von Wohn-Pflege-Angeboten und andere Interessierte weiterführende Informationen und Hinweise rund um das Thema der innovativen Wohn-Pflege-Formen.
Grundlagen
- Hamburgisches Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer, behinderter und auf Betreuung angewiesener Menschen
Gesetzestext und Erläuterungen, 2012
Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO)
Wohn- und Betreuungspersonalverordnung (WBPersVO)
Wohn- und Betreuungsmitwirkungsverordnung (WBMitwVO)
HmbWBG
- Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB Hamburg) hat ein Förderprogramm für den Neubau von Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Assistenzbedarf aufgelegt (2026).
Neubau von Sonderwohnformen
- Die Sozialbehörde Hamburg hat eine Richtlinie zur Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen aufgelegt (2025).
Richlinie für Wohn- und Versorgungsformen
Info: Die Überarbeitung des Leitfadens ist in Planung. In der Broschüre angegebene Zahlen sind zum Teil veraltet.
- Wohnen mit Demenz in Hamburg – Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz (Leitfaden für Angehörige)
Leitfaden
Was sind Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Wenn es zu Hause nicht mehr geht
Bauliche Barrieren, gesundheitliche Verschlechterung, Vereinsamung… es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen mit Pflege- und Assistenzbedarf nicht mehr in ihrer angestammten Wohnung leben können oder möchten. In dieser Situation werden Wohnformen gewünscht, die ein selbstbestimmtes Leben und gleichzeitig eine dauerhafte Versorgungssicherheit ermöglichen. Wohn-Pflege-Gemeinschaften bieten solche Lösungen an: Barrierefreier Wohnraum in Kombination mit Alltagsunterstützung, Pflege und Einbindung in eine Gemeinschaft mit anderen Menschen.
Gemeinsam leben in Wohn- und Hausgemeinschaften
Obwohl sich die bestehenden und in Planung befindlichen Projekte baulich, ordnungsrechtlich und hinsichtlich ihrer Zielgruppen unterscheiden, basieren sie doch auf einem ähnlichen Grundprinzip: Das Leben, der Alltag der Menschen findet mit Unterstützung von Pflege- und Betreuungsteams in einer überschaubaren Gruppe statt: entweder gemeinsam in einer Großwohnung oder in Einzelapartments mit dazu gehörigen Gemeinschaftsflächen. Zusammen Einkaufen, Kochen, Spazieren gehen oder andere Freizeitaktivitäten gehören zum Wohnalltag. Je nach persönlichen Wünschen und Möglichkeiten kann man dabei sein und mitmachen oder sich in die Privatsphäre zurückziehen. Durch das Zusammenleben entstehen persönliche Beziehungen und das Gefühl, dazu zu gehören… gute Voraussetzungen für Wohlbefinden und Geborgenheit!
Vielzahl und Vielfalt kleinräumiger Wohn-Pflege-Projekte
Neben dem Servicewohnen und Pflegeeinrichtungen entstehen seit zwei Jahrzehnten in Hamburg so genannte „Wohn-Pflege-Gemeinschaften“. Unter diesem Begriff sind in der Regel Wohngemeinschaften, Wohngruppeneinrichtungen und Hausgemeinschaften zu verstehen. Sie erweitern das vorhandene Angebotsspektrum, entlasten pflegende An -und Zugehörige und vermeiden pflegebedingte Umzüge.
Wohn-Pflege-Gemeinschaften werden im Bestand oder als Neubau errichtet und zum Teil in direkter Nähe zu anderen Wohn- und Versorgungsangeboten, wie zum Beispiel Servicewohnen, Pflegewohnungen auf Zeit oder Tagespflegeeinrichtungen. Die Sozialbehörde fördert den Ausbau dieser kleinräumigen Wohnformen und deren Integration in Hamburgs Quartieren.
Als Mieter in der gemeinsamen Wohnung
In selbstverantworteten WGs leben bis zu zehn Personen als Mieter*in in einer gemeinsamen Wohnung. Sie üben das Hausrecht aus und haben die Schlüsselgewalt inne. Sie bzw. ihre bevollmächtigten Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer*innen spielen eine entscheidende Rolle. Sie sind für die Grundfragen der Organisation des Wohnalltags verantwortlich und wählen gemeinsam einen Pflegedienst aus, der mit der Betreuung und Pflege der Mieter*innengemeinschaft beauftragt wird. Dieser schließt mit jede*jedem Mieter*in einen individuellen Pflegevertrag ab und ist „Gast“ in der privaten Häuslichkeit der WG-Mitglieder*innen.
Miet- und Pflegevertrag sind nicht miteinander gekoppelt!
Für Wohn-Pflege-Gemeinschaften in Selbstverwaltung gelten für Hamburg bestimmte Qualitätsanforderungen, die bei der Planung und in der Praxis zu beachten sind. Unter dem Menüpunkt „Informationen“ ist dazu die Veröffentlichung „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz – Leitfaden für Angehörige“ eingestellt.
In direkter Verantwortung
Um sich über das Zusammenleben und die Alltagsgestaltung in der WG zu verständigen, bilden die pflegebedürftigen Menschen oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen ein Gremium. Sie treffen sich regelmäßig, entscheiden gemeinsam über wichtige Fragen und legen schriftlich fest, wie sie zusammenarbeiten und mit dem*der Vermieter*in sowie dem*der Dienstleister*in kooperieren wollen.
Für Angehörige, die sich weiter informieren möchten, empfehlen wir den „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz – Leitfaden für Angehörige“. Diesen können Sie im Menüpunkt Informationen aufrufen.
Sind die gesetzlichen Anforderungen zur Sicherung der Selbstbestimmung und Interessenwahrnehmung der Mieter*innen erfüllt, werden WGs nur anlassbezogen durch die Aufsichtsbehörde geprüft. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz – ebenfalls im Menüpunkt Informationen aufgeführt – , wobei wir insbesondere auf die § 2, 9 und 10 verweisen möchten.
Bei Neugründung: frühzeitig Kontakt mit den Aufsichtsbehörden!
Die Freie und Hansestadt Hamburg legt großen Wert darauf, Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitäten zu sichern. Deswegen hat sie zum 1. Januar 2010 das Hamburger Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz erlassen. Dort sind auch Wohn-Pflege-Gemeinschaften unter dem Begriff „Wohngemeinschaften“ aufgeführt. Davor waren diese gesetzlich nicht geregelt.
Wer als Initiator*innen eine neue Wohn-Pflege-Gemeinschaft auf den Weg bringt, muss diese spätestens sechs Monate vor Bezug bei der Aufsicht des Bezirks anmelden, in dem die WG liegt. Von dort werden die Akteur*innen in der WG genauer über die gesetzlichen Anforderungen informiert und erhalten Hinweise, wie diese angemessen erfüllt werden können.
Stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass diesen Hinweisen bei der Umsetzung der Wohn-Pflege-Gemeinschaft nachgegangen und die Vorgaben erfüllt worden sind, werden selbstverantwortete WGs aus der behördlichen Begleitung und Beaufsichtigung entlassen. Besonders wichtiges Kriterium dafür ist, dass die WG-Mitglieder*in oder ihre Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter*in glaubhaft darstellen können, dass und wie sie die Interessen der Mieter*innen tatsächlich umsetzen.
Nur in dem Fall, dass ein berechtigter Anlass gemeldet wird, sich wieder um die Wohn-Pflege-Gemeinschaft zu kümmern, wird die Aufsicht in selbstverantworteten WGs wieder tätig. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie hier bei den Informationen.
In Verantwortung eines Trägers
Anders als in selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften sind solche in Trägerverantwortung dadurch gekennzeichnet, dass in einer Einrichtung Wohnen, Betreuung und Pflege als gekoppelte Leistungen angeboten wird. Wer dort einzieht, begibt sich in die Verantwortung eines Trägers. Projekte in Trägerverantwortung, in denen bis zu zwölf Menschen leben, unterscheiden sich in der Wohnqualität und im Betreuungskonzept nicht von selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften.
Sie sind häufig Bestandteil von Wohneinrichtungen. Der Unterschied zu den selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften liegt im Grad der Selbstbestimmung der dort lebenden Menschen: zentraler Akteur dort ist der Träger. Er bietet i.d.R. die wichtigen Leistungen der Vermietung, Betreuung, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Pflege „aus einer Hand“ an.
Wohn-Pflege-Angebote in Trägerverantwortung unterliegen der zuständigen Wohn-Pflege-Aufsicht des jeweiligen Bezirks.
Bei Neugründung: frühzeitig Kontakt mit den Aufsichtsbehörden!
Die Freie und Hansestadt Hamburg legt großen Wert darauf, Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitäten zu sichern. Deswegen hat sie zum 1. Januar 2010 das Hamburger Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz erlassen. Dort sind auch Wohn-Pflege-Gemeinschaften unter dem Begriff „Wohngemeinschaften“ aufgeführt. Davor waren diese gesetzlich nicht geregelt.
Wer als Initiator*innen eine neue Wohn-Pflege-Gemeinschaft auf den Weg bringt, muss diese spätestens sechs Monate vor Bezug bei der Aufsicht des Bezirks anmelden, in dem die WG liegt. Von dort werden die Akteur*innen in der WG genauer über die gesetzlichen Anforderungen informiert und erhalten Hinweise, wie diese angemessen erfüllt werden können.
In Verantwortung eines Trägers
Anders als in selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften sind solche in Trägerverantwortung dadurch gekennzeichnet, dass in einer Einrichtung Wohnen, Betreuung und Pflege als gekoppelte Leistungen angeboten wird. Wer dort einzieht, begibt sich in die Verantwortung eines Trägers. Projekte in Trägerverantwortung, in denen bis zu zwölf Menschen leben, unterscheiden sich in der Wohnqualität und im Betreuungskonzept nicht von selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften.
Sie sind häufig Bestandteil von Wohneinrichtungen. Der Unterschied zu den selbstverantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften liegt im Grad der Selbstbestimmung der dort lebenden Menschen: zentraler Akteur dort ist der Träger. Er bietet i.d.R. die wichtigen Leistungen der Vermietung, Betreuung, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Pflege „aus einer Hand“ an.
Wohn-Pflege-Angebote in Trägerverantwortung unterliegen dauerhaft der zuständigen Wohn-Pflege-Aufsicht des jeweiligen Bezirks.
Indirekte Mitbestimmung
Eine wichtige Aufgabe des Trägers ist, die Mitwirkung der Bewohner*innen in ihrem Alltag zu befördern. Diese ist gesetzlich geregelt: Neben einem individuellen Mitspracherecht wird die kollektive Mitwirkung in Form eines Wohnbeirates sichergestellt. Angehörigenbeiräte oder von der Behörde bestimmte Ombudspersonen können den Wohnbeirat unterstützen.
Qualitätsanforderungen an WGs in Trägerverantwortung finden Sie unter dem Button Rubrik Service. Dort können Sie auch die gesetzlichen Regelungen des Hamburger Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes einsehen, wobei wir Ihnen insbesondere empfehlen, sich die §§ 2, 5 und 11 ff und die Erläuterungen dazu anzusehen.
Über die drei genannten Angebotsformen hinaus gibt es auch gemeinschaftliche Wohnformen, zum Beispiel private oder von Initiator*innen gegründete Seniorenwohngemeinschaften oder Hausgemeinschaften, in denen sich ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung zusammenschließen und je nach Bedarf ambulante Unterstützung hinzuziehen.
Ob und in welcher Weise sie unter das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetze fallen, hängt vom Einzelfall ab.
→ Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, das heißt es gibt ggf. vergleichbare Angebote in Hamburg, die hier nicht aufgelistet sind.
Temporäre Wohnform
Eine Pflegewohnung auf Zeit ist eine Wohnung, die Menschen in prekären Wohn- und Lebenssituationen (z. B. nach einem Unfall, bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit) vorübergehend den Aufenthalt in einer barrierefreien Wohnung und den Verbleib in vertrauter Umgebung im Quartier ermöglicht.
Arbeitsmaterial
Der Film zeigt das Leben in den Hamburger Wohngemeinschaften Bärenhof und Pauline Mariannen-Stift, wie dort Bewohner*innnen ihren Alltag mit dem festen Betreungs- und Pflegeteam verbringen und welche Aufgaben die Angehörigen übernehmen.
Copyright: Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. und STATTBAU HAMBURG, Stadtentwicklungsgesellschaft mbh, Hamburg 2010 – Ein Film von Burkhard Plemper , gefördert von der G. und L. Powalla Bunny´s Stiftung
Link zum Film (youTube-Link)
Wir stellen hier wichtige Informationen zu Wohngemeinschaften bereit, die wir Ihnen als Kurzinfos präsentieren:
- Die Hamburger Koordinationsstelle und Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Info 1
- Bestehende Wohn-Pflege-Gemeinschaften – Liste
Info 2 - Pflegedienste tätig in Wohn-Pflege-Gemeinschaften – Liste
Info 3 - Bau und Ausstattung – Anforderungen
Info 4 - Betreuung und Pflege
Info 5 - Zusammenarbeit An- / Zugehörige und dem Pflegedienst – Empfehlungen
Info 6 - Nachvermietung
wird derzeit überarbeitet - Hinweise für Bevollmächtigte und rechtliche BetreuerInnen
Info 8
Wir stellen hier wichtige Informationen zu Haus-Pflege-Gemeinschaften bereit, die wir Ihnen als Kurzinfos präsentieren:
- Haus-Pflege-Gemeinschaft für Menschen mit und ohne Pflegebedarf
Info 9
- Verfahrensbeschreibung Bau von Wohn-Pflege-Gemeinschaften und Haus-Pflege-Gemeinschaften
Info 10
Die Koordinationsstelle stellt verschiedene Mustervorlagen* für ambulant betreute Wohngemeinschaften (WG) zur Verfügung, die abgerufen werden können
1. Muster-Vereinbarung der Wohngemeinschaft
Laut Hamburgischem Wohn-und Betreuungsqualitätsgesetzes (§ 9) sollen die Mitglieder einer WG, die gemeinschaftlich Betreuungsdienstleister beauftragen „…im Interesse der Gewährleistung ihrer Selbstbestimmung gegenüber Dritten hierüber eine schriftliche Vereinbarung schließen, in der insbesondere ihre Interessenvertretung gegenüber Dritten festgelegt ist. Die Vereinbarung soll auch Regelungen enthalten über die Beschlussfassung sowie die Wahl und den Wechsel der gemeinschaftlichen Betreuungsdienstleister und Art und Umfang ihrer Dienstleistungen sowie die Wahrnehmung des Hausrechts.“
2. Muster Rahmenvereinbarungen mit dem Pflegedienst und dem Vermieter
Ratsam sind darüber hinaus Rahmenvereinbarungen mit dem Pflegedienst und dem Vermieter.
3. Beauftragung einer in der Wohngemeinschaft tätigen Person nach § 45f Sozialgesetzbuch XI
Zur Beantragung des Wohngruppenzuschlags nach § 45f SGB XI finden Sie hier die Mustervorlage zur Beauftragung einer in der Wohngemeinschaft tätigen Person.*Diese Mustervorlagen wurden 2020 in Abstimmung mit der Sozialbehörde erstellt.
- Mustervereinbarung der Wohngemeinschaft
Muster-WG 1 - Musterrahmenvereinbarung WG mit Pflegedienst
Muster-WG-PD - Musterrahmenvereinbarung WG mit Vermieter
Muster-WG-Vermieter - Mustervereinbarung Beauftragung einer in der Wohngemeinschaft tätigen Person nach § 45 SGB XI
Muster-Beauftragung-einer-Person
*Diese Mustervorlagen wurden 2020 in Abstimmung mit der Sozialbehörde erstellt.
Veröffentlichungen
Hier können Sie die Newsletter der letzten Jahre herunterladen:
- Newsletter Nr. 40, Dezember 2025
Download - Newsletter Nr. 39, Juni 2025
Download - Newsletter Nr. 38, Dezember 2024
Download - Newsletter Nr. 37, Juni 2024
Download - Newsletter Nr. 36, Dezember 2023
Download - Newsletter Nr. 35, Juni 2023
Download - Newsletter Nr. 34, Dezember 2022
Download - Newsletter Nr. 33, Juli 2022
Download - Newsletter Nr. 32, Dezember 2021
Download - Newsletter Nr. 31, Juli 2021
Download - Newsletter Nr. 30, Dezember 2020
Download - Newsletter Nr. 29, Juni 2020
Download
Hier können Sie Ausgaben der bundesweiten Journale für Wohn-Pflege-Gemeinschaften herunterladen. Ab 2024 wurde das Journal eingestellt, es erscheint dafür einmal jährlich der Rundbrief der Bundesarbeitsgemeinschaft WG Qualität.
- Dezember 2023, im Fokus: Aktuelle Situation der ambulant betreuten Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Download - Dezember 2022, im Fokus: Wohn-Pflege-Gemeinschaften zukunftssicher!? Balance zwischen Selbstbestimmung und Regulierung
Download - Dezember 2021, im Fokus: Qualität in Wohn-Pflege-Gemeinschaften: Gut versorgt Wohnen – Balance zwischen Sicherheit und Selbstbestimmung
Download - Oktober 2019/2020, im Fokus: Die Zukunft ambulant betreuter Wohn-Pflege-Gemeinschaften gemeinsam gestalten
Wissenschaft & Praxis im Dialog
Download - November 2018, im Fokus: Wissenschaft und Praxis zur Weiterentwicklung in Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Download - Oktober 2017, im Fokus: WG Selbstorganisation stärken, aber wie?
Download - Oktober 2016, im Fokus: Paradigmenwechsel: Wohn-Pflege-Gemeinschaften – Neue Kooperationen – Neue Verantwortlichkeiten
Download - Oktober 2015, im Fokus: Bauen und Wohnen
Download
Die Hamburger WG-Studie 2022 Eine Bestandsaufnahme der ambulant betreuten Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Die Bestandsaufnahme zur Lage der Wohn-Pflege-Gemeinschaften fußt auf einer Online-Befragung der Vermieter, Pflegedienste, An- und Zugehörige der Hamburger Projekte. Sie enthält zahlreiche Daten zu den projektspezifischen Rahmenbedingungen, Praxiserfahrungen sowie wertvolle Hinweise zur Weiterentwicklung dieser Wohn-und Versorgungsform.Der Ergebnisbericht steht hier nun zum Download bereit.
Broschüren- und Studienhinweise
- Reset Pflegeversicherung – Strukturreform Pflege und Teilhabe III (2025)
Download
Strategiepapier kompakt (2025)
Download - Wohnen im Alter – Prognose zum Wohnungsmarkt und zur Renten-Situation der Baby-Boomer
Pestel Institut gGmbH Hannover (2023)
Download - Strukturreform, Pflege und Teilhabe II, Pflegepolitik als Gesellschaftspolitik – Ein Beitrag zum pflegepolitischen Reformdiskurs
Thomas Klie, Michael Ranft, Nadine-Michèle Szepan (2021)
Download - Temporäre Wohnangebote – Handreichung, Geschäftsstelle Modellprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Forum gemeinschaftliches Wohnen e.V. Bundesvereinigung (2020)
Download - Arbeitshilfe zur Umsetzung neuer Wohnformen für Pflegebedürftige, Praxistransfer der Ergebnisse des Modellprogramms
„Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45f SGB XI“, Ursula Kremer-Preiß/Thorsten Mehnert
Kuratorium Deutsche Altershilfe – Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (2020)
Download - Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes und von Instrumenten zur internen und externen Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in neuen Wohnformen nach § 113b Abs. 4 SGB XI – Abschlussbericht, Karin Wolf-Ostermann, Ursula Kremer-Preiß, Tobias Hackmann (2019)
Download - Wohnen der Altersgruppe 65plus, Untersuchung im Auftrag vom: Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V., Matthias Günther,
Pestel Institut (2018)
Download
