Neusortierung der Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen; Wohngruppenzuschlag künftig §45f

Im Zuge des Inkrafttretens des Berufsbildungsgesetz (BBiG) werden die Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen neu strukturiert. Demnach findet sich der Wohngruppenzuschlag jetzt im §45f. An den Leistungen für gemeinschaftliches Wohnen hat sich inhaltlich nichts geändert.

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